Hindenburgstr. 10a
42853 Remscheid
info@erfinder-werk.de
www.erfinder-werk.de
Vertraulichkeitszusage
Die Wagner Engineering GmbH verpflichtet sich gegenüber allen, die ErfinderWerk nutzen, zur Vertraulichkeit. Diese Zusage begründet keine Pflichten für Sie.
Sie ist ein Dokument, das Sie weiterreichen können: an Ihren Arbeitgeber, Ihre Patentabteilung oder Ihre Patentanwältin.
Benötigen Sie ein von uns unterzeichnetes Exemplar, schreiben Sie an info@erfinder-werk.de. Wir senden es Ihnen zu.
Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung unter https://www.erfinder-werk.de/vertraulichkeitszusage/. Dieses Dokument ist ein Abzug davon.
1. Wer diese Zusage gibt
Die Wagner Engineering GmbH, Hindenburgstr. 10a, 42853 Remscheid, eingetragen beim Amtsgericht Wuppertal unter HRB 37104, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Wagner („wir"). Die Zusage gilt gegenüber jeder Person und jedem Unternehmen, die ErfinderWerk nutzen („Sie").
2. Was wir vertraulich behandeln
Alles, was Sie uns im Zusammenhang mit ErfinderWerk zugänglich machen: Erfindungen, Unterlagen, Skizzen, Notizen, Dateien und jede Angabe über Ihre technischen oder geschäftlichen Verhältnisse. Ob etwas als vertraulich gekennzeichnet ist, spielt keine Rolle.
Wir geben diese Informationen nicht an Dritte weiter. Ausgenommen sind ausschließlich die in der Anlage genannten Dienstleister, die für den Betrieb der Anwendung erforderlich sind und ihrerseits vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Innerhalb unseres Unternehmens erhalten nur die Personen Zugang, die ihn für den Betrieb oder die Unterstützung benötigen. In Ihre Inhalte sehen wir nur hinein, wenn Sie uns darum bitten oder es zur Behebung einer Störung unvermeidbar ist. Solche Zugriffe protokollieren wir und legen sie Ihnen auf Verlangen offen.
An Ihren Inhalten erwerben wir keine Rechte. Wir verwenden sie nicht für eigene Zwecke, entwickeln nichts daraus und zeigen sie niemandem als Beispiel.
3. Warum das für Sie wichtig ist
Eine Erfindung, die vor der Anmeldung öffentlich zugänglich wird, ist nicht mehr neu und damit nicht mehr patentierbar. Was unter einer Geheimhaltungspflicht offenbart wird, gilt nicht als öffentlich zugänglich. Diese Zusage ist deshalb die Grundlage dafür, dass Sie uns Ihre Erfindung zeigen können, ohne ihre Schutzfähigkeit zu gefährden.
4. Grenzen der Vertraulichkeit
Nicht vertraulich sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder es ohne Verstoß gegen diese Zusage werden, die uns bereits bekannt waren oder uns rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht werden, oder die wir unabhängig und ohne Rückgriff auf Ihre Informationen entwickelt haben.
Müssen wir Informationen aufgrund einer gesetzlichen Pflicht oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offenlegen, unterrichten wir Sie darüber, soweit uns das erlaubt ist.
5. Dauer
Die Pflicht zur Vertraulichkeit endet nicht mit der Nutzung. Sie gilt fünf Jahre über deren Ende hinaus fort. Für Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes sind, gilt sie, solange sie diese Eigenschaft behalten.
6. Unterzeichnete und verhandelte Fassungen
Diese Zusage gilt ohne Unterschrift. Benötigen Sie oder Ihr Arbeitgeber ein von uns unterzeichnetes Exemplar, stellen wir es bereit. Eine gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung mit eigenen Klauseln vereinbaren wir im Rahmen von Team- und Enterprise-Verträgen. Schreiben Sie an info@erfinder-werk.de.
Anlage: Dienstleister, die Ihre Inhalte verarbeiten
| Dienstleister | Aufgabe | Ort | Vertraulichkeit |
|---|---|---|---|
| Microsoft Ireland Operations Ltd., Dublin | Betrieb der Anwendung, Datenbank, Dateiablage und Sicherungen (Microsoft Azure) | Europäische Union | Auftragsverarbeitungsvertrag; Dateien und Sicherungen verschlüsselt |
| Anthropic PBC, San Francisco | Sprachmodell für die KI-Funktionen, nur wenn Sie diese nutzen; Namen, Firma und Kontaktdaten werden vorher ersetzt | Vereinigte Staaten | Vertraglich kein Training auf Ihren Inhalten; Löschung von Ein- und Ausgaben in der Regel innerhalb von 30 Tagen, bis zu zwei Jahre, wenn seine Sicherheitssysteme einen Aufruf beanstanden; Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission |
Sie können die KI-Funktionen abschalten. Dann verlassen Ihre Inhalte unsere Systeme nicht. Die Angaben zum Sprachmodell sind am 11.09.2026 an den Bedingungen des Anbieters geprüft.
Stand: 12.10.2026. Inhaltlich gleichlautend mit Abschnitt 8 der Teilnahmebedingungen.